DomaintechnikrechtDas Domaintechnikrecht umfasst die rechtlichen Beziehungen derjenigen beteiligten Rechtssubjekte, die letztlich in technischer Hinsicht für die Erreichbarkeit einer Domain sorgen. Dabei können u.a. die folgenden Fragestellungen auftreten: - Wer haftet für fehlerhafte Nameserver-Einträge?
- Ausfall/ Nichterreichbarkeit von Domainserver.
- Kontrahierungszwang der Registry aufgrund Monopolstellung?
- Telekommunikationsrecht.
- Rechtliche Behandlung sonstiger technischer Vorgänge.
- Verschlüsselung und Sicherheit
Die technikrechtliche Seite der Domainnamen betrifft ferner auch Fragen des Datenschutzrechts, wie dem Umstand, dass der Domainname ein personenbezogenes Datum sein kann und dem Datenschutz unterliegt. Ferner sind die Protokolle der Namensauflösung von Domainnamen in ihren jeweiligen Namensräumen technisch und rechtlich bedeutsam. |