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... Domainrecht ... Domainvergaberecht

Domainvergaberecht

Die Domainvergabe richtet sich nach den jeweiligen “Vergaberichtlinien” und den geschäftlichen Vorgaben der jeweiligen Provider. Es findet keine “Vergabe” im vergabrechtlichen Sinn statt, sondern es gilt der Grundsatz, wer zuerst registriert, bekommt die Domain. Lediglich bei Einführung neuer Domainendungen im Top Level Bereich hat sich ein zivilrechtliches Vergabeverfahren im Rahmen z.B. einer “Sunrise-Periode etabliert.

Wie läuft die Domainvergabe grundsätzlich ab?

Die Domainvergabe oder Domainregistrierung beginnt mit der Auswahl eines erlaubten Domainnamens, der Kernaspekt ist die dann bei einem entsprechenden Registrar (Domain Service Provider) zumeist Online in einem Web-Formular in Auftrag gegebene Registrierungsanfrage, die der Registrar in seiner Eigenschaft als Vertragspartner oder Mitglied bei der Vergabestelle, einer Registry (in Deutschland für DE-Domains der DENIC e.G.), an die Vergabestelle weiterleitet. Die Vergabestelle “registriert” unter der von ihr zumindest mitverwalteten Top Level Domain die vom Registrar im Auftrag des Kunden beanspruchte Second Level Domain und verlangt hierbei bereits weitere Daten, wie zB Nameserver, die in übergeordnete Datenbanken eingetragen werden müssen, damit im Ergebnis unter der Zieladresse der Nameserver im Internet eine eindeutige Adressierung auf einen Webseiteninhalt überhaupt möglich wird. Der gesamte Vorgang kann in wenigen Minuten abgeschlossen werden.

Welche rechtlichen Beziehungen folgen aus der Domainvergabe?

Der Domaininhaber wird zumeist unmittelbar Vertragspartner bei seinem Registrar, der als Domain Service Provider wiederrum in vertraglicher Beziehung zu den jeweiligen Registrys steht. Die Regsitrys ihrerseits sind vertraglich an die nächsthöhere Ebene des Domain Name Systems gebunden, so dass sich aus der Sicht des Domaininhabers die jeweiligen Rechte-Einräumungen und -beschränkungen als schwer durchschaubar darstellen. Dabei ist nicht jeder Registrar mit demselben Vertrag an alle Registrys gebunden, sondern die jeweiligen Registrare haben typischerweise nur mit einigen Registrys teils individuelle Verträge und können demgemäss nicht alle Top Level Domains anbieten. Neben dem Domaininhaber wird häufig - wie in Deutschland für .DE-Domains - ein weiterer Vertragspartner gefordert, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und - wie der Domaininhaber mit haftbar sein kann.

Je nach rechtlicher Fragestellung sind mithin die jeweiligen vertraglichen Regelungen individuell zu prüfen. Dabei wird von den Registrys und höheren Ebenen zwar häufig Begriffe wie “Vergaberichtlinien” oder ähnliches verwandt, die suggerieren, es handle sich um allgemein gültige Regelungen, die gegenüber jedermann wirken würden. Da die Registrys jedoch ganz überwiegend privatwirtschaftlich (die DENIC e.G: beispielsweise als Genossenschaft) organisiert sind, vermögen sie keine hoheitlichen Jedermann-Regeln aufzustellen. Im Falle der .EU hat jedoch die europäische Kommission normative “Richtlinien” erlassen. Die Vergabestelle EuRID ist Nonprofit-Organisation “asbl/vzw” nach belgischem Recht. Auch dort handelt es sich um privat-vertragliche, individuell ausgestaltbare Regelungen.

Es müssen also stets bei der rechtlichen Prüfung gleich welcher Rechtfrage im Zusammenhang mit der Domainvergabe die jeweils geltenden Vertragsinhalte ermittelt werden, die im Laufe der Zeit auch Änderungen unterliegen können. Diese Vertragsinhalte können von domain-spezifischen gesetzlichen Bestimmungen überlagert sein.

Sie können die genauen Regelungen gerne über uns beziehen.

Wie sehen die Regelungen der Registry aus?

Beispielhaft haben wir einige Regelungen der DENIC e.G. (für .DE-Domains) und der EuRID (für .EU-Domains) hinterlegt.

Was ist bei der Auswahl des Domainnamens zu berücksichtigen?

Selbstverständlich dürfen durch Domainnamen, die im geschäftlichen Verkehr Einsatz finden sollen, keine Rechte Dritter verletzt werden. Domaingrabbing, Cybersquatting oder Typosquatting ist zu unterlassen.

Allerdings existieren darüberhinaus Regelungen über den Inhalt eines Domainnamens. Diese Regelungen sind von Top Level Domain zu Top Level Domain grundsätzlich verschieden. Zwar existieren auch einige allgemeine Voraussetzungen, die seitens der über den Registrys stehenden Koordinierungstellen vorgegeben werden. Hinzu kommen die vertraglichen Vorgaben der Registrys und - aus Sicht des Endkunden - des Registrars. Diese Vorgaben umfassen typischerweise die Frage der mindestens erforderlichen Zeichenanzahl, welche Sonderzeichen wie verwendet werden dürfen etc.

Da jede Domain nur einmal vergeben werden kann, um eine eindeutige Adressierung zu ermöglichen, muss vor Registrierung einer Domain eine WHOIS-Abfrage bei der jeweiligen Registry oder einem Whois-Dienst, wie http://www.betterwhois.com , durchgeführt werden.

Kann jeder eine Domain mit beliebiger Endung registrieren?

Nein, denn viele Vorgaben der Registrys führen dazu, dass eine Verwendung beliebiger Endungen in Form von Top Level Domains ohne besondere Vorkehrungen ausscheidet. So muss für die Registrierung einer .de wenigstens der Admin-c oder der Domaininhaber eine deutsche Adresse angeben. Teils sind für die Registrierung eigene Marken- oder Firmenrechte erforderlich. Die exakten Voraussetzungen unterliegen jedoch ständigen Anpassungen, so dass es sich als empfehlenswert darstellt, bei den jeweiligen Registrys direkt nachzusehen, welche Voraussetzungen diese derzeit jeweils vorsehen.

Wozu werden Nameserver-Einträge benötigt?

Nur durch die Registrierung der Domain bei der Registry ist die Domain noch nicht im Internet als Adresse bekannt. Vielmehr muss hierzu auf wenigstens einem Nameserver (bzw. nach den Vorgaben der Registry) die Domain in einer sogeannten Zone-Datei eingetragen sein und in der übergeordneten Domäne ein Verweis auf diese Nameserver eingetragen sein. Diese NS Resource Records werden automatisch durch den Registrar eingetragen und teils von diesem unter Verwendung dessen Nameserver vorgegeben. Allerdings kann der Endkunde auch eigene Nameserver verwenden und/ oder selbst - zumeist mittels eines Formulars - vorgeben. Ein falscher Eintrag führt jedoch zur Unauffindbarkeit der Domain. Selbst für nicht-genutzte Domains müssen - aufgrund der Vorgaben der Registrys - Nameserver vorgegeben werden.

Durch diese Bedeutung der Nameserver entsteht zusätzlicher rechtlicher Regelungsbedarf, sofern der Endkunde keine eigenen Nameserver verwendet und selbst einträgt.

Wie lange bleibt eine Domain registriert?

Es obliegt den vertraglichen Freiheiten im Rahmen der Rechts-Einräumungen durch die jeweilige Hierarchiestufe des DNS eine bestimmte Dauer zu vereinbaren. Diese kann - so dies die Registry zulässt - auch mehrere Jahre betragen, wobei sich als Regelvertragsdauer ein oder zwei Jahre herausgebildet haben.

Wie erfolgt die Freigabe einer Domain?

Im Falle der Nichtzahlung der Registry-Gebühren wird typischerweise für einen fest vorgegebenen Zeitraum die freizugebende Domain zunächst blockiert, wobei sie innerhalb dieses Zeitraumes vom Domaininhaber wieder aktiviert werden kann. Erst danach wird die Domain unter Einhaltung einer weiteren Freigabephase von einigen Tagen endgültig freigegeben.

Vorsicht: Es existieren Spider, die freigegebene Domains automatisch für Domaingrabber sichern, da davon ausgegangen werden kann, dass einmal registrierte Domains auch ein zweites Mal von Interesse sein können. Vor Freigabe einer Domain empfiehlt sich daher eine genaue Analyse.

Was brauchen wir, um Ihre Domain(s) zu sichern?

Zu unseren Dienstleistungen gehört die Sicherung Ihrer Domains oder die rechtliche Unterstützung aller erforderlichen Schritte, bis Sie Inhaber Ihrer Domains sind. Dazu müssen wir folgendes wissen:

  • Domainname(n), der gesichert werden soll;
     
  • Domaininhaber
     
  • Ansprechpartner
     
  • ggfs. Admin-C, Nameserver etc (kann idR vom Service Provider gestellt werden).

Vergabe von Domainnamen

Die Vergabe von Domainnamen ist ein strukturierter Prozess, der von  verschiedenen Organisationen und Registrierungsstellen verwaltet wird.  Hier ist eine umfassende und detaillierte Erläuterung, wie dieser  Prozess abläuft, wie lange er dauert und welche Möglichkeiten es gibt,  gegen bestimmte Entscheidungen oder Probleme vorzugehen.

1. Struktur der Domainvergabe

a. ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers)

Die ICANN ist die übergeordnete Organisation, die für die Koordination des  Domain Name Systems (DNS) verantwortlich ist. Sie legt die Regeln und  Richtlinien für die Vergabe von Domainnamen fest und akkreditiert  Registrare, die Domains an Endkunden verkaufen.

b. Registries

Registries sind Organisationen, die für die Verwaltung von Top-Level-Domains  (TLDs) wie .com, .org, .net oder länderspezifischen TLDs wie .de oder  .fr verantwortlich sind. Sie pflegen die Datenbanken aller registrierten Domains unter ihrer TLD.

c. Registrare

Registrare sind Unternehmen, die von der ICANN akkreditiert sind, um Domainnamen  an Endkunden zu verkaufen. Beispiele für Registrare sind GoDaddy,  Namecheap oder Google Domains.

d. Reseller

Reseller sind Unternehmen oder Einzelpersonen, die Domains im Namen eines  Registrars verkaufen. Sie bieten oft zusätzliche Dienstleistungen wie  Webhosting an.

2. Prozess der Domainregistrierung

a. Domain-Suche

Der erste Schritt besteht darin, die Verfügbarkeit der gewünschten Domain  zu prüfen. Dies kann über die Website eines Registrars oder Resellers  erfolgen. Die Suchmaschine zeigt an, ob die Domain verfügbar ist oder  bereits registriert wurde.

b. Auswahl der Domain

Wenn die Domain verfügbar ist, kann der Benutzer sie auswählen und den  Registrierungsprozess starten. Dabei muss der Benutzer auch die  gewünschte Registrierungsdauer (in der Regel zwischen 1 und 10 Jahren)  auswählen.

c. Registrierung der Domain

Der Benutzer muss persönliche Informationen wie Name, Adresse und  Kontaktdaten angeben. Diese Informationen werden in der WHOIS-Datenbank  gespeichert, die öffentlich zugänglich ist (obwohl viele Registrare  heute Datenschutzoptionen anbieten, um diese Informationen zu  verbergen).

d. Bezahlung

Nach der Eingabe der erforderlichen Informationen erfolgt die Bezahlung. Sobald die  Zahlung bestätigt ist, wird die Domain registriert.

e. DNS-Einstellungen

Nach der Registrierung muss der Benutzer die DNS-Einstellungen  konfigurieren, um die Domain mit einer Website oder einem E-Mail-Server  zu verbinden.

3. Dauer der Domainregistrierung

  • Sofortige Registrierung: In den meisten Fällen wird die Domain sofort nach der Bezahlung registriert und ist innerhalb von Minuten aktiv.

  • Propagierungszeit: Die DNS-Einstellungen können zwischen 24 und 48 Stunden benötigen, um  weltweit propagiert zu werden. Dies bedeutet, dass die Domain nicht  sofort überall erreichbar ist.

  • Registrierungsdauer: Domains können für einen Zeitraum von 1 bis 10 Jahren registriert  werden. Nach Ablauf dieser Frist muss die Domain verlängert werden, um  sie weiterhin nutzen zu können.

4. Möglichkeiten, gegen Probleme vorzugehen

a. Domain-Disputes (UDRP - Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy)

Wenn jemand der Meinung ist, dass eine Domain unrechtmäßig registriert wurde (z.B. aufgrund von Markenrechtsverletzungen), kann er ein  UDRP-Verfahren einleiten. Dieses Verfahren wird von der ICANN verwaltet  und ermöglicht es, die Domain auf den rechtmäßigen Inhaber zu  übertragen.

b. Domain-Backorder

Wenn eine Domain bereits registriert ist, aber nicht mehr genutzt wird, kann man  einen Backorder-Dienst nutzen. Diese Dienste versuchen, die Domain zu  erwerben, sobald sie verfügbar wird.

c. Domain-Auktionen

Einige Registrare bieten Domain-Auktionen an, bei denen bereits registrierte  Domains zum Verkauf angeboten werden. Hier kann man versuchen, die  gewünschte Domain zu erwerben.

d. Domain-Transfer

Wenn man eine Domain von einem Registrar zu einem anderen transferieren  möchte, kann man dies tun, sofern die Domain nicht gesperrt ist und die  Transferbedingungen erfüllt sind.

e. Datenschutz und WHOIS-Schutz

Wenn man Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre hat, kann man einen  WHOIS-Schutzdienst nutzen, der persönliche Informationen in der  WHOIS-Datenbank verbirgt.

f. Domain-Sperrung

Wenn eine Domain unrechtmäßig genutzt wird (z.B. für Spam oder illegale  Aktivitäten), kann man bei der zuständigen Registry oder dem Registrar  eine Beschwerde einreichen, um die Domain sperren zu lassen.

5. Rechtliche Schritte

a. Markenrecht

Wenn eine Domain eine eingetragene Marke verletzt, kann der Markeninhaber  rechtliche Schritte einleiten, um die Domain zu beanspruchen.

b. Gerichtliche Verfügung

In schwerwiegenden Fällen kann eine gerichtliche Verfügung erwirkt werden, um die Übertragung oder Sperrung einer Domain zu erzwingen.

6. Domain-Verlängerung und -Löschung

  • Verlängerung: Domains müssen vor Ablauf der Registrierungsdauer verlängert werden.  Viele Registrare senden Erinnerungen, um den Benutzer auf das  Verfallsdatum aufmerksam zu machen.

  • Grace Period: Nach Ablauf der Registrierungsdauer gibt es eine Gnadenfrist (meist 30  Tage), in der die Domain noch verlängert werden kann, ohne dass sie  gelöscht wird.

  • Redemption Period: Wenn  die Domain nicht innerhalb der Gnadenfrist verlängert wird, geht sie in  die Redemption Period über, in der sie gegen eine zusätzliche Gebühr  zurückgeholt werden kann.

  • Löschung: Wenn die Domain nicht innerhalb der Redemption Period zurückgeholt wird,  wird sie gelöscht und steht wieder zur Registrierung zur Verfügung.

7. Internationale Domainnamen (IDNs)

Für Domainnamen, die nicht-lateinische Zeichen enthalten (z.B. kyrillische  oder chinesische Zeichen), gibt es Internationalized Domain Names  (IDNs). Diese werden in Punycode umgewandelt, um mit dem DNS kompatibel  zu sein.

8. Neue TLDs

Die ICANN hat in  den letzten Jahren viele neue TLDs eingeführt, darunter  branchenspezifische (.tech, .shop) oder geografische TLDs (.berlin,  .nyc). Diese bieten mehr Möglichkeiten für kreative und spezifische  Domainnamen.

Vergabe von Domainnamen

Die Vergabe von Domainnamen ist ein gut organisierter Prozess, der von mehreren Ebenen von Organisationen  verwaltet wird. Die Dauer der Registrierung ist in der Regel kurz, aber  es gibt verschiedene Möglichkeiten, gegen Probleme wie Domain-Disputes  oder Markenrechtsverletzungen vorzugehen. Mit den richtigen Kenntnissen  und Werkzeugen kann man sicherstellen, dass man die gewünschte Domain  erhält und schützt.

 

 

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© Fachanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik/ technische Informatik), LL.M. (Europarecht) · Georgstraße 48 · 30159 Hannover · Telefon 0511/357356-0 · Fax 0511/357356-29 · Mail info@diedomainrechtler.de