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... Domainrecht ... Domaindatenschutzrecht

Domain-Datenschutzrecht

Durch die hohe, einfache Verfügbarkeit von Daten, deren Berechenbarkeit und Verarbeitung in Datenbanken oder anderen computergestützten Systemen stellt Datenschutz eine der zentralen Facetten aktueller und zukünftiger Rechtswirklichkeiten dar.

Das deutsche Datenschutzrecht im Zusammenhang mit Domains sowie das  europäische und internationale Datenschutzrecht sind komplexe Themen,  die sich mit dem Schutz personenbezogener Daten befassen. Hier ist eine  umfassende Erläuterung:

Deutsches Datenschutzrecht

Das deutsche Datenschutzrecht wird maßgeblich durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union geprägt. Die DSGVO ist seit Mai 2018 direkt in  allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar und hat das BDSG in vielen Bereichen  ergänzt oder ersetzt.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das  BDSG regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in Deutschland. Es  enthält spezifische Regelungen, die über die DSGVO hinausgehen,  insbesondere in Bereichen wie dem Beschäftigtendatenschutz und der  Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO ist die primäre Rechtsgrundlage für den Datenschutz in der EU.  Sie gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene  Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, wo sich das  Unternehmen befindet.

Domains und Datenschutz

Im  Zusammenhang mit Domains spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle,  insbesondere bei der Registrierung von Domains und der Veröffentlichung  von WHOIS-Daten.

WHOIS-Daten

WHOIS-Daten enthalten  Informationen über den Inhaber einer Domain, wie Name, Adresse und  Kontaktdaten. Diese Daten waren traditionell öffentlich zugänglich, was  Datenschutzbedenken aufwarf.

DSGVO und WHOIS

Die DSGVO hat die Veröffentlichung von WHOIS-Daten erheblich eingeschränkt.  Domain-Registrare müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur  dann veröffentlicht werden, wenn dies gesetzlich erforderlich ist und  die betroffenen Personen eingewilligt haben.

Europäisches Datenschutzrecht

Die DSGVO ist das zentrale Element des europäischen Datenschutzrechts. Sie  harmonisiert den Datenschutz in der EU und gewährleistet ein hohes  Schutzniveau für personenbezogene Daten.

Grundsätze der DSGVO

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Die Datenverarbeitung muss auf einer rechtlichen Grundlage beruhen und transparent sein.

  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.

  • Datenminimierung: Es dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie für den Zweck erforderlich sind.

  • Richtigkeit: Daten müssen korrekt und auf dem neuesten Stand sein.

  • Speicherbegrenzung: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist.

  • Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen sicher verarbeitet werden.

Internationaler Datenschutz

Der internationale Datenschutz befasst sich mit dem Schutz  personenbezogener Daten bei der Übermittlung in Drittländer außerhalb  der EU.

Angemessenheitsbeschlüsse

Die EU-Kommission kann  feststellen, dass ein Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau  bietet. In diesem Fall ist die Datenübermittlung in dieses Land ohne  weitere Genehmigungen zulässig.

Standardvertragsklauseln

Wenn kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, können Standardvertragsklauseln verwendet werden, um eine angemessene Datensicherheit zu gewährleisten.

Binding Corporate Rules (BCR)

Multinationale Unternehmen können interne Datenschutzregeln (BCR) erstellen, die von  den Datenschutzbehörden genehmigt werden müssen.

Datenschutzrecht

Das deutsche Datenschutzrecht im Zusammenhang mit Domains sowie das  europäische und internationale Datenschutzrecht sind darauf  ausgerichtet, den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die  DSGVO spielt dabei eine zentrale Rolle und hat die Anforderungen an den  Datenschutz in der EU und darüber hinaus erheblich verschärft.  Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie die  gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um hohe Bußgelder und  Reputationsschäden zu vermeiden.

     

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    © Fachanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik/ technische Informatik), LL.M. (Europarecht) · Georgstraße 48 · 30159 Hannover · Telefon 0511/357356-0 · Fax 0511/357356-29 · Mail info@diedomainrechtler.de