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... Domainrecht ... Domainnamensrecht

Domainnamensrecht

Domains können in unterschiedlichen Schreibweisen adressiert werden, nämlich insbesondere numerisch als IP-Nummern (zB 192.168.1.1) oder in Buchstaben (zB dieDomainrechtler.de).

Dabei existieren unterschiedliche Protokolle zur Auflösung und Nummernsreichweite der Domains.

“dieDomainrechtler.de” stellen den Domainnamen dar, die dahinter stehende IP-Nummer ist für diese rechtliche Betrachtung des Domainnamens derzeit nicht relevant, wohl aber für das technische Verständnis und die Verwendung des Domainnamens zur Identifizierung eines konkreten Endgeräts..

Domainnamen in lateinischen Buchstaben

Mittels der Domainnamen erfolgt eine eindeutige Identifizierung von Geräten innerhalb eines bestimmten Computer-Netzes.

Insbesondere zur Identifizierung eines Internet-Servers wurden jene Domainnamen - ähnlich einer Marke - eingeführt. Domainnamen in lateinischen Buchstaben lassen sich nicht nur leichter merken, sondern ergänzen auch den Marketing-Mix von Unternehmen ebenso, wie private oder öffentliche Einrichtungen und Personen.

Domainnamensrecht im engeren Sinn

Der Domainname als solcher hat unmittelbar nichts mit den Inhalten eines Webauftrittes und sich daraus ergebenden urheberrechtlichen Problemstellungen zu tun. Vielmehr ersetzt der Domainname lediglich eine allererste IP-Nummer, die ihrerseits mittels weiterer Adressierungen die verschiedenen Internetdienste protokollgesteuert auslösen.

Jeder Domainname besteht zumindest aus einer fest vorgegebenen Top-Level-Domain und einer wählbaren Second-Level-Domain (SLD): Bei dieDomainrechtler.de stellt “dieDomainrechtler” die Second-Level-Domain dar, das “.de” die Top-Level-Domain. Darüberhinaus kann ein Domaininhaber weitere Subdomains frei wählen.

Das Domainnamensrecht spielt im wesentlichen im Zusammenhang mit der Second-Level-Domain eine Rolle, kann aber auch bei weiteren Subdomains von Bedeutung sein (etwa zur Frage einer Markenverletzung durch Verwendung einer Marke als Third Level Domain oder zur Kennzeichnung einer einzelnen Internetseite). Beispielsweise ist www.diedomainrechtler.de schon eine Third Level Domain, das “www” heute an sich überflüssig.

Der Begriff Domainrecht wird im übrigen in der Regel abkürzend für Domainnamensrecht verwandt. Die meisten gerichtlichen Entscheidungen im Bereich des Domainrechts drehen sich um Domainnamensrecht und dabei insbesondere die Frage, wem eine bestimmte (SLD-) Domain “zusteht”.

Durch die Verwendung einer Domain im geschäftlichen Verkehr können zugunsten des Verwenders und/ oder des Domaininhabers eigene absolute Rechte an der Domain entstehen. Mit der Registrierung bestehen zumindest relative Rechte mit dem Domainnamens-Service-Provider, der mit der jeweiligen NIC (wie der DENIC eG) eine direkte und indirekte Vereinbarung geschlossen hat, um einen Domainnamen registrieren zu können.

Bei der Belegung eines Domainnamens wird von der Registrierungsstelle nicht geprüft, ob fremde Rechte, wie fremde Marken, Namen oder sonstige Rechte (wie Titel von Werken, z.B. Filmtitel) verletzt werden.

Was ist stets an fremden Rechten zumindest zu beachten?

Zusammenfassend muss im Rahmen des Domainnamensrecht bei der Domainregistrierung, dem Handel mit Domains oder der Hinterlegung von Inhalten auf Domains folgendes beachtet werden:

  • Der Domainname darf grundsätzlich keine fremden Marken (z.B. coca-cola, Bounty, Haribo, Swatch etc.), Firmen (Ford, Sartorius, Shell, Volkswagen etc), Geschäftsbezeichnungen, Titel (von Filmen, Software etc), Namen (von Personen, Prominenten, Künstlern, Bands etc) oder sonstige Rechte Dritter enthalten.
     
  • Der Domainname darf nicht aus Gemeinde-, Städte- oder Regionsnamen bestehen; Zusätze von Gebietsnamen können eventuell zulässig sein, bedürfen im Zweifel aber einer vorherigen Klärung mit der namensgebenden Gebietskörperschaft.
     
  • Bezeichnungen von hoheitlichen Ämtern oder öffentlichen Behörden oder deren Teile sind ebenfalls zu unterlassen.
     
  • Typosquatting (Tippfehlerdomains), Cybersquatting und Domaingrabbing ist unzulässig.,
     
  • Zu den vorgenannten Punkten ähnliche Domainnamen oder gebräuchliche Abkürzungen der fremden Rechte sind riskant.

Vor Registrierung oder dem Handel mit Domains empfiehlt sich ein Rechte-Clearing.

 

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© Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik) · Georgstraße 48 · 30159 Hannover · Telefon 0511/357356-0 · Fax 0511/357356-29 · Mail info@diedomainrechtler.de