DomainverfahrensrechtNeben dem Domainregistrierungsverfahren haben sich im Zusammenhang mit Domains einige typische Verfahrensweisen im Zusammenhang mit Kollisionsverfahren herausgebildet: - Domainregistrierungsverfahren (Sunrise-Verfahren, regelmĂ€ssige Domainregistrierungsverfahren, besondere Verfahren fĂŒr besondere Top Level Domains)
- Domainberechtigungsanfrage (Anfrage an den Domaininhaber, warum dieser meint, der berechtigte Domaininhaber zu sein, obwohl Rechte des Recheinhabers vorliegen, der nicht der Domaininhaber ist)
- Domainabmahnung (Abmahnung nebst UnterlassungserklÀrung wegen Verletzung von Namensrechten, Markenrechten, Titelschutzrechten oder anderen Kennzeichenrechten)
- Domain-Schiedsverfahren (Domain Dispute Resolution Verfahren, UDRP-Verfahren, WIPO-Verfahren, ICANN-Verfahren, ADR-EU-Verfahren)
- Ordentliche Gerichtsverfahren ĂŒber Domains (einschliesslich einstweiliger VerfĂŒgungen, Unterlassungsklage-Verfahren, Auskunfts- und Schadensersatz sowie ggfs. Beseitigung)
Die diversen Domainverfahrensarten bergen dabei ein unterschiedliches BĂŒndel rechtlicher Regelungen. Die ganz ĂŒberwiegenden Regelungen sind dabei nicht verwaltungsrechtlichen Ursprungs, sondern zivilrechtlicher Natur (und somit vor den Zivilgerichten einklagbar). Domainverfahrensrecht: ĂberblickDas Domainverfahrensrecht umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Verfahren zur KlĂ€rung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Domains. Diese Verfahren können entweder auĂergerichtlich (Schlichtungs- und ADR-Verfahren) oder gerichtlich (zivil- oder verwaltungsrechtliche Klagen) gefĂŒhrt werden.
1. Arten von DomainverfahrenEs gibt mehrere Verfahrenstypen, die je nach Art des Domainstreits angewendet werden können: Alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren) - UDRP-Verfahren (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy)
- EURid-ADR-Verfahren fĂŒr .eu-Domains
- DENIC-DISPUTE-Verfahren fĂŒr .de-Domains
Zivilrechtliche Verfahren - Markenrechtsverletzungen
- Namensrechtsverletzungen (§ 12 BGB)
- Löschungsklagen und HerausgabeansprĂŒche
Strafrechtliche Verfahren - Domainbetrug, Phishing, IdentitÀtsdiebstahl
Verwaltungsrechtliche Verfahren - Beschlagnahme von Domains durch Behörden (z. B. bei illegalen Inhalten)
2. Alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR)2.1. UDRP-Verfahren (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy)Die UDRP wurde von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) als Schlichtungsverfahren fĂŒr generische Top-Level-Domains (gTLDs) wie .com, .net, .org eingefĂŒhrt. Anwendungsbereich:- Gilt fĂŒr gTLDs (z. B. .com, .net) und einige ccTLDs (abhĂ€ngig von der jeweiligen Registry).
- Gilt nicht fĂŒr .de-Domains (dort gilt das DENIC-DISPUTE-Verfahren).
Voraussetzungen fĂŒr eine erfolgreiche UDRP-Beschwerde:- Der Domainname ist identisch oder verwechslungsfĂ€hig Ă€hnlich mit einer geschĂŒtzten Marke.
- Der aktuelle Inhaber hat kein legitimes Interesse oder Recht an der Domain.
- Die Domain wurde bösglÀubig registriert oder genutzt.
Ablauf des Verfahrens:- Einleitung ĂŒber anerkannte Schiedsstellen (z. B. WIPO, NAF).
- Schriftliche Argumente beider Parteien.
- Entscheidung innerhalb von 60 Tagen.
- Mögliche Sanktionen: Ăbertragung oder Löschung der Domain.
Beispiel-Entscheidung:- WIPO Case No. D2000-1416 (âmicrosoft.org“)
- Microsoft gewann ein UDRP-Verfahren gegen einen Cybersquatter.
2.2. EURid-ADR-Verfahren fĂŒr .eu-DomainsFĂŒr .eu-Domains existiert ein eigenes Streitbeilegungsverfahren, das von EURid und dem Czech Arbitration Court (CAC) verwaltet wird. Unterschied zur UDRP:- Gilt nur fĂŒr .eu-Domains.
- Erlaubt auch StreitfÀlle, die auf nationalem Namens- und Markenrecht beruhen.
Verfahrensablauf:- Antragstellung beim CAC (Czech Arbitration Court).
- Schriftliche Stellungnahmen beider Parteien.
- Entscheidung durch ein Gremium aus Fachjuristen.
- Mögliche Sanktionen: Löschung oder Ăbertragung der Domain.
Beispiel-Entscheidung:- CAC Case No. 05581 (âloreal.eu“)
- L’OrĂ©al erhielt die Domain loreal.eu, da der vorherige Inhaber sie ohne berechtigtes Interesse registriert hatte.
2.3. DENIC-DISPUTE-Verfahren fĂŒr .de-DomainsDas DISPUTE-Verfahren ist eine Besonderheit im deutschen Domainrecht. Es ist ein Schutzmechanismus fĂŒr Marken- und Namensinhaber, der eine Domain vor Ăbertragungen blockiert. Ablauf des Verfahrens:- Antragstellung bei der DENIC (mit Nachweis eines Anspruchs, z. B. durch eine eingetragene Marke).
- Eintragung einer âDISPUTE-Sperre“: Die Domain bleibt aktiv, kann aber nicht an Dritte ĂŒbertragen werden.
- Frist zur Klageerhebung: Innerhalb einer angemessenen Zeit (meist 6–12 Monate) muss der Antragsteller klagen.
- Mögliche Folgen:
- Falls der Antragsteller gewinnt: Ăbertragung der Domain.
- Falls keine Klage erfolgt: DISPUTE-Eintrag verfÀllt.
Beispiel-Entscheidung:- BGH, Urteil vom 24.04.2008 – I ZR 159/06 (âahd.de“)
- Eine Firma konnte sich ahd.de durch das DISPUTE-Verfahren sichern.
3. Zivilrechtliche Verfahren (Marken- und Namensrecht)3.1. Markenrechtsverletzungen durch DomainsFalls eine Domain eine eingetragene Marke verletzt, kann der Markeninhaber nach dem MarkenG klagen. Mögliche AnsprĂŒche:- Unterlassung (§ 14 Abs. 5 MarkenG)
- Schadensersatz (§ 14 Abs. 6 MarkenG)
- Herausgabe oder Löschung der Domain
Beispiel-Entscheidung:- BGH, Urteil vom 22.11.2001 – I ZR 138/99 (âshell.de“)
- Shell gewann gegen einen Privatmann, der shell.de unberechtigt registriert hatte.
3.2. Namensrechtsverletzungen (§ 12 BGB)Falls eine Domain gegen das Namensrecht verstöĂt, kann eine zivilrechtliche Klage nach § 12 BGB erhoben werden. Beispiel-Entscheidung:- BGH, Urteil vom 05.06.2008 – I ZR 75/07 (âmarlene-dietrich.de“)
- Die Erben von Marlene Dietrich erhielten die Domain zurĂŒck.
4. Strafrechtliche VerfahrenFalls Domains zur TĂ€uschung oder fĂŒr illegale AktivitĂ€ten genutzt werden, können strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Typische FĂ€lle:- Phishing-Websites (paypal-login.de imitiert PayPal).
- Fake-Shops (nike-sneaker-sale.de vertreibt FĂ€lschungen).
Beispiel-Fall:- LG Hamburg, Urteil vom 12.12.2019 – 312 O 394/19 (âamazon-kundendienst.info“)
- Die Domain wurde wegen Betrugs gelöscht.
5. Verwaltungsrechtliche VerfahrenBehörden können Domains beschlagnahmen oder sperren lassen, z. B. wegen strafrechtlicher VerstöĂe oder VerstöĂen gegen das TMG. Beispiel:- Beschlagnahmung von âkinox.to“ durch deutsche Behörden
- Die Domain wurde im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen blockiert.
DomainverfahrensrechtDas Domainverfahrensrecht ist vielschichtig. WĂ€hrend alternative Streitbeilegungsverfahren (UDRP, ADR, DISPUTE) eine schnelle Lösung bieten, mĂŒssen Namens- und Markenrechtsstreitigkeiten hĂ€ufig vor nationalen Gerichten geklĂ€rt werden. Die zunehmende Automatisierung von Cybersquatting und Domaingrabbing macht es unerlĂ€sslich, proaktive SchutzmaĂnahmen zu ergreifen. |