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... Domainrecht ... Domainnamensrecht ... Markenrecht-Basics

Markenrecht-Basics

Das Markenrecht und das Namensrecht spielen eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit Domains, da Domainnamen oft mit Marken, Unternehmensnamen oder persönlichen Namen verknüpft  sind. Es kann zu Rechtsverletzungen kommen, wenn Domainnamen ohne  Berechtigung registriert oder verwendet werden, die mit geschützten  Marken oder Namen identisch oder verwechselbar ähnlich sind. Im  Folgenden wird das Thema umfassend erläutert, einschließlich relevanter  Rechtsverletzungen, Urteile und Fallbeispiele.


1. Markenrecht im Zusammenhang mit Domains

Das Markenrecht schützt Zeichen (wie Wörter, Logos, Slogans), die zur  Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens  dienen. Im Domain-Kontext kann es zu Konflikten kommen, wenn Domainnamen Markenrechte verletzen.

Relevante Aspekte des Markenrechts:

  • Schutzumfang: Eine Marke muss beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim  Harmonisierte Amt für den Binnenmarkt (HABM) registriert sein, um Schutz zu genießen. Der Schutz gilt für bestimmte Waren- und  Dienstleistungsklassen.

  • Verwechslungsgefahr: Eine Domain kann eine Markenrechtsverletzung darstellen, wenn sie mit  einer geschützten Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist und für ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet wird.

  • Ausnutzung der Bekanntheit: Auch die unbefugte Nutzung einer bekannten Marke in einer Domain kann  unzulässig sein, selbst wenn die Waren oder Dienstleistungen nicht  ähnlich sind.

Typische Fälle von Markenrechtsverletzungen:

  • Cybersquatting: Die Registrierung einer Domain, die eine bekannte Marke enthält, mit  dem Ziel, sie später teuer an den Markeninhaber zu verkaufen.

  • Typosquatting: Die Registrierung von Domains, die Tippfehler bekannter Marken  enthalten, um Traffic abzufangen (z.B. "gooogle.com" statt  "google.com").

  • Parasitäres Verhalten: Die Nutzung einer Domain, die eine Marke enthält, um von deren Ruf zu profitieren (z.B. "nike-schuhe-günstig.de").


2. Namensrecht im Zusammenhang mit Domains

Das Namensrecht schützt den Namen einer natürlichen oder juristischen  Person. Im Domain-Kontext kann es zu Verletzungen kommen, wenn  Domainnamen ohne Zustimmung den Namen einer Person oder eines  Unternehmens enthalten.

Relevante Aspekte des Namensrechts:

  • Persönlichkeitsrecht: Natürliche Personen haben das Recht, ihren Namen gegen unbefugte Nutzung zu schützen.

  • Unternehmensname: Juristische Personen (z.B. Unternehmen) können ihren Namen als Marke schützen lassen oder über das Namensrecht schützen.

  • Prioritätsprinzip: Wer zuerst eine Domain registriert, hat in der Regel das Vorrecht, es  sei denn, die Registrierung erfolgte in böser Absicht oder verstößt  gegen Marken- oder Namensrechte.

Typische Fälle von Namensrechtsverletzungen:

  • Registrierung von Personennamen: Die unbefugte Registrierung von Domains, die den Namen einer prominenten Person enthalten (z.B. "max-mustermann.de").

  • Unternehmensnamen: Die Registrierung von Domains, die den Namen eines Unternehmens enthalten, ohne dass ein berechtigtes Interesse besteht.


3. Rechtsverletzungen und Durchsetzung von Rechten

Bei Verletzungen von Marken- oder Namensrechten im Zusammenhang mit Domains können folgende rechtliche Schritte eingeleitet werden:

Abmahnung:

Der Rechteinhaber kann den Domaininhaber abmahnen und eine  Unterlassungserklärung fordern. Erfolgt keine Reaktion, kann eine  einstweilige Verfügung oder Klage folgen.

UDRP-Verfahren (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy):

Die UDRP ist ein internationales Schiedsverfahren zur Beilegung von  Domain-Streitigkeiten. Es wird von der ICANN verwaltet und kann zur  Ãœbertragung oder Löschung einer Domain führen.

Voraussetzungen für eine UDRP-Beschwerde:

  1. Die Domain ist identisch oder verwechselbar ähnlich mit einer geschützten Marke.

  2. Der Domaininhaber hat kein berechtigtes Interesse an der Domain.

  3. Die Domain wurde in böser Absicht registriert oder verwendet.

Gerichtliche Verfahren:

In Deutschland können Marken- und Namensrechtsverletzungen vor Zivilgerichten geltend gemacht werden. Typische Ansprüche sind:

  • Unterlassung

  • Schadensersatz

  • Herausgabe der Domain


4. Urteile und Fallbeispiele

Hier sind einige bekannte Urteile und Fälle im Zusammenhang mit Marken- und Namensrechten bei Domains:

Fall 1: "shell.de" (LG Köln, Az. 28 O 232/00)

  • Sachverhalt: Ein privater Domaininhaber registrierte die Domain "shell.de", obwohl die Marke "Shell" dem Mineralölkonzern gehört.

  • Urteil: Das Gericht entschied, dass die Domain an den Markeninhaber  herauszugeben ist, da der Domaininhaber kein berechtigtes Interesse an  der Domain hatte und die Registrierung in böser Absicht erfolgte.

Fall 2: "epson.de" (BGH, Az. I ZR 164/02)

  • Sachverhalt: Ein Domainhändler registrierte die Domain "epson.de" und bot sie dem Markeninhaber zum Kauf an.

  • Urteil: Der BGH bestätigte, dass dies eine Markenrechtsverletzung darstellt, da die Domain in böser Absicht registriert wurde.

Fall 3: "hermes.de" (BGH, Az. I ZR 216/03)

  • Sachverhalt: Ein Domainhändler registrierte die Domain "hermes.de" und verlangte eine hohe Summe für die Ãœbertragung an den Markeninhaber.

  • Urteil: Der BGH entschied, dass dies eine unzulässige Ausnutzung der Markenrechte darstellt und ordnete die Herausgabe der Domain an.

Fall 4: "aldi.tv" (BGH, Az. I ZR 139/15)

  • Sachverhalt: Ein Unternehmen registrierte die Domain "aldi.tv" und bot darauf  Streaming-Dienste an, ohne mit der Aldi-Gruppe verbunden zu sein.

  • Urteil: Der BGH bestätigte, dass dies eine Markenrechtsverletzung darstellt, da die Domain mit der bekannten Marke "Aldi" verwechselbar war.


5. Präventive Maßnahmen

Um Konflikte im Zusammenhang mit Domains zu vermeiden, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Frühzeitige Registrierung: Unternehmen sollten Domains, die ihre Marke oder ihren Namen enthalten, frühzeitig registrieren.

  • Markenüberwachung: Dienstleistungen zur Ãœberwachung von Domain-Registrierungen können helfen, potenzielle Verletzungen frühzeitig zu erkennen.

  • Rechtliche Beratung: Vor der Registrierung einer Domain sollte rechtlicher Rat eingeholt  werden, um sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.


Marken und Domains

Das Marken- und Namensrecht spielt eine zentrale Rolle im Domain-Kontext.  Verletzungen können zu Abmahnungen, UDRP-Verfahren oder gerichtlichen  Auseinandersetzungen führen. Durch präventive Maßnahmen und rechtliche  Beratung können Unternehmen und Privatpersonen ihre Rechte effektiv  schützen und Konflikte vermeiden. Die genannten Urteile zeigen, dass  Gerichte und Schiedsstellen Domain-Streitigkeiten konsequent im Sinne  des Marken- und Namensrechts entscheiden.

 

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© Fachanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik/ technische Informatik), LL.M. (Europarecht) · Georgstraße 48 · 30159 Hannover · Telefon 0511/357356-0 · Fax 0511/357356-29 · Mail info@diedomainrechtler.de