DomaininhalterechtDas Internet stellt Nutzer und Unternehmen hervorragende Möglichkeiten. Auch entstehen täglich unzählige neue Internetauftritte, Portale und Geschäftsideen. Themen wie Abmahnungen, Haftung für Inhalte, Bildrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder Datenschutz sind schlicht sehr häufig. Hinzukommen etablierte Geschäftsmodelle, wie der Warenvertrieb über Amazon, ebay und ähnliche Portale, die jeweils ihrerseits neben dem jeweiligen Rechtsrahmen (vertragliche) Regelungen aufstellen. Entsprechendes gilt aber auch für allgemeine Nutzungen des Internets, wie z.B mittels YouTube. Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem InternetauftrittDie Betreibung eines Internetauftritts – sei es eine private oder geschäftliche Website, ein Online-Shop, eine Plattform oder ein Blog – unterliegt einer Vielzahl von rechtlichen Anforderungen und Pflichten. Diese betreffen nicht nur den Betreiber selbst, sondern auch Nutzer und Plattformanbieter. Im Folgenden werden alle relevanten Rechte und Pflichten umfassend erläutert, einschließlich solcher für Webseitenbetreiber, Plattformen und Nutzer.
1. Allgemeine Rechtsgrundlagen für Internetauftritte1.1. Wichtige Gesetze und VorschriftenEin Internetauftritt muss folgende rechtliche Vorgaben einhalten: - Telemediengesetz (TMG) – Pflichten für Anbieter von Online-Diensten.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Schutz personenbezogener Daten.
- Urheberrechtsgesetz (UrhG) – Schutz von Texten, Bildern und Medien.
- E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG) – Regelungen für Online-Geschäfte.
- Markenrecht (MarkenG, EU-Markenverordnung) – Schutz von Marken und Domainnamen.
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) – Anforderungen für jugendgefährdende Inhalte.
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – Schutz vor irreführender Werbung.
Diese Gesetze legen fest, welche Rechte und Pflichten Webseitenbetreiber, Plattformen und Nutzer haben.
2. Rechte und Pflichten für Webseitenbetreiber2.1. Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung)Jede gewerbliche Website in Deutschland unterliegt der Impressumspflicht (§ 5 TMG). Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Pflichtangaben im Impressum:- Name und Anschrift des Betreibers.
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon).
- Falls vorhanden: Handelsregister, Umsatzsteuer-ID.
- Verantwortlicher für redaktionelle Inhalte (§ 18 Abs. 2 MStV).
Beispiel einer Impressumspflicht-Verletzung:- OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 – I-20 U 17/07
- Ein unvollständiges Impressum führte zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
2.2. Datenschutz (DSGVO-Pflichten)Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Webseitenbetreiber zum Schutz personenbezogener Daten. Wichtige DSGVO-Anforderungen:- Datenschutzerklärung (Welche Daten werden erhoben und verarbeitet?).
- Cookie-Banner und Einwilligungen (Opt-in für Tracking-Cookies erforderlich).
- Verschlüsselungspflicht (SSL/TLS) für Websites, die personenbezogene Daten verarbeiten.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Dritten, die personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. Google Analytics, Newsletter-Dienste).
Typische Verstöße gegen die DSGVO:- Fehlender Cookie-Banner oder keine Möglichkeit zur Ablehnung.
- Speicherung von IP-Adressen ohne Rechtsgrundlage.
Beispiel für eine DSGVO-Strafe:- Bußgeld gegen Google LLC (50 Millionen Euro, 2019) – Verstoß gegen Transparenzpflichten.
2.3. Urheberrecht und Content-NutzungBetreiber eines Internetauftritts müssen sicherstellen, dass sie keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis nutzen. Relevante Urheberrechtsaspekte:- Bilder, Texte und Videos dürfen nicht ohne Erlaubnis verwendet werden.
- Zitate müssen als solche kenntlich gemacht werden (§ 51 UrhG).
- Creative-Commons-Inhalte müssen mit Namensnennung verwendet werden.
Typische Verstöße:- Nutzung fremder Bilder ohne Quellenangabe.
- Kopieren von Artikeln ohne Zustimmung des Autors.
Beispiel für eine Urheberrechtsverletzung:- LG München I, Urteil vom 24.01.2019 – 37 O 17964/18
- Ein Webseitenbetreiber wurde zur Zahlung von 5.000 € verurteilt, weil er ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne Lizenz verwendet hatte.
2.4. Wettbewerbsrecht und WerbungDas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt, wie Werbung und geschäftliche Handlungen im Internet gestaltet werden müssen. Unzulässige Werbung:- Irreführende Werbung (z. B. falsche Kundenbewertungen).
- Verdeckte Werbung (fehlende Kennzeichnung von Werbeposts).
- Spam-E-Mails ohne vorherige Einwilligung (§ 7 UWG).
Beispiel für eine UWG-Verletzung:- BGH, Urteil vom 10.12.2009 – I ZR 201/07 („Spam-Mail-Urteil“)
- Werbe-E-Mails ohne Einwilligung sind unzulässig.
3. Besondere Pflichten für Plattformbetreiber3.1. Plattformhaftung für Inhalte (Haftung nach dem NetzDG)Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass illegale Inhalte (z. B. Hassrede, Urheberrechtsverstöße, Fake News) schnell entfernt werden. Gesetzliche Grundlage:- Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) für soziale Netzwerke.
- Haftung nach § 10 TMG: Plattformen sind für Inhalte verantwortlich, wenn sie nicht zeitnah auf Beschwerden reagieren.
Beispiel-Urteil:- BGH, Urteil vom 01.07.2021 – III ZR 179/20 („Facebook-Löschpflicht“)
- Facebook musste einen gelöschten Nutzerbeitrag wiederherstellen, da die Löschung gegen die Meinungsfreiheit verstieß.
3.2. Pflichten für Online-Marktplätze und Shops- Transparenzpflichten (§ 312d BGB): Online-Shops müssen klar über Preise, Lieferzeiten und Widerrufsrechte informieren.
- Pflicht zur Streitbeilegung (§ 36 VSBG): Shops müssen über eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Beispiel-Urteil:- LG München I, Urteil vom 07.02.2019 – 4 HK O 14312/18 („Fehlende Widerrufsbelehrung“)
- Ein Online-Shop wurde wegen fehlender Widerrufsbelehrung abgemahnt.
4. Rechte von Nutzern eines Internetauftritts4.1. Recht auf Datenschutz und Löschung- Nutzer haben nach Art. 17 DSGVO ein „Recht auf Vergessenwerden“ und können die Löschung ihrer Daten verlangen.
- Webseitenbetreiber müssen Nutzer über die Speicherung und Nutzung ihrer Daten aufklären.
Beispiel:- EuGH, Urteil vom 13.05.2014 – C-131/12 („Google Spain“)
- Google musste persönliche Daten aus seinem Suchindex entfernen.
4.2. Meinungsfreiheit vs. PlattformregelnNutzer haben das Recht auf freie Meinungsäußerung, Plattformen können aber Inhalte löschen, wenn diese gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Beispiel:- BGH, Urteil vom 29.07.2021 – III ZR 179/20 („Facebook-Löschung“)
- Plattformen dürfen Beiträge nicht ohne Begründung löschen.
WebseitenbetreiberEin Internetauftritt erfordert die Einhaltung zahlreicher rechtlicher Pflichten. Webseitenbetreiber müssen Datenschutz, Urheberrecht, Impressumspflichten und Werberegeln beachten. Plattformen haben zudem spezielle Haftungsregeln für Nutzerinhalte. Nutzer wiederum haben Rechte auf Datenschutz und Meinungsfreiheit. Verstöße können zu Abmahnungen, Bußgeldern oder gerichtlichen Verfahren führen.
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