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Domainschutz-Marke-AbmahnungHonorar für domainrechtliche Angelegenheiten

Domainrechtliche Auseinandersetzungen können sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geführt werden, was sich direkt auf die Gebührenstruktur auswirkt. Je nach Art des Mandats, der Komplexität des Falles und der Verfahrensart kommen verschiedene Abrechnungsmodelle zum Einsatz. Dabei spielen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), individuelle Honorarvereinbarungen sowie zusätzliche Verfahrenskosten eine Rolle.


1. Abrechnungsmodelle für Domainrechtler

1.1. Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

  • Die gesetzlichen Gebühren werden nach dem RVG berechnet und richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens.
  • Der Streitwert ergibt sich häufig aus dem wirtschaftlichen Wert der Domain, beispielsweise aus vergleichbaren Verkäufen oder der Bedeutung der Domain für das betroffene Unternehmen.
  • Typische Fälle, in denen das RVG zur Anwendung kommt, sind:
    • Marken- oder Namensrechtsverletzungen durch Domains.
    • Gerichtliche Klagen auf Übertragung oder Löschung von Domains.
    • Abmahnverfahren gegen Domaininhaber oder Dritte.
  • Höhere Streitwerte führen zu höheren Gebühren, da sich die Anwaltsgebühren in einem gestaffelten System anpassen.

1.2. Individuelle Honorarvereinbarungen

  • In vielen Fällen, insbesondere bei komplexen oder internationalen Domainstreitigkeiten, wird eine Honorarvereinbarung getroffen.
  • Diese kann als Stundenhonorar, Pauschalvergütung oder Erfolgshonorar gestaltet werden.
  • Ein Stundenhonorar eignet sich besonders für umfangreiche Recherchen, strategische Beratung und Verhandlungen mit Gegenparteien.
  • Pauschalvergütungen kommen häufig bei standardisierten Verfahren wie UDRP- oder ADR-Verfahren zum Einsatz.
  • Erfolgshonorare sind nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig, aber in gewissen Konstellationen denkbar, etwa wenn eine Domain erfolgreich zurückgeholt oder verkauft wird.

1.3. Monatliche oder jährliche Beratungsvereinbarungen

  • Unternehmen oder Großkanzleien mit einem umfangreichen Domainportfolio setzen oft auf regelmäßige Beratungsverträge.
  • Solche Verträge können folgende Leistungen umfassen:
    • Fortlaufende Domainüberwachung, um frühzeitig Markenrechtsverletzungen zu erkennen.
    • Beratung zur strategischen Domainregistrierung und Verteidigung von Domains.
    • Vertretung in laufenden Domainstreitigkeiten oder Verfahren gegen Cybersquatter.
  • Die Vergütung erfolgt über monatliche oder jährliche Pauschalbeträge, die sich nach dem Umfang der Betreuung richten.


2. Gebührenstruktur in verschiedenen Verfahren

2.1. Außergerichtliche Verfahren (Abmahnungen, UDRP, ADR)

  • Viele Domainstreitigkeiten können durch außergerichtliche Maßnahmen wie Abmahnungen, Mediation oder alternative Streitbeilegung gelöst werden.
  • Typische Verfahren mit entsprechender Gebührenstruktur:
    • Abmahnungen wegen Marken- oder Namensrechtsverletzungen → Abrechnung nach RVG oder Pauschalbetrag.
    • UDRP-Verfahren (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy) → Pauschalvergütung oder gestaffelte Gebühren je nach Komplexität.
    • ADR.eu-Verfahren (Alternative Dispute Resolution für .eu-Domains) → Gebühren abhängig von Anzahl der Streitgegenstände und Instanzen.
  • Da diese Verfahren oft schneller und kosteneffizienter als Gerichtsverfahren sind, sind die Honorare in der Regel niedriger.

2.2. Gerichtliche Verfahren (Löschung, Übertragung, Schadenersatzklagen)

  • Wird ein Domainstreit gerichtlich ausgetragen, entstehen höhere Anwaltskosten durch:
    • Verfahrensgebühren nach RVG, die sich am Streitwert orientieren.
    • Zusätzliche Gerichtskosten, abhängig von Instanz und Verfahrensart.
    • Gegebenenfalls Kosten für Gutachten oder Sachverständige, falls eine Domainbewertung erforderlich ist.
  • Häufige gerichtliche Verfahren im Domainrecht:
    • Löschungsklagen gegen unrechtmäßige Registrierungen.
    • Schadensersatzklagen wegen unrechtmäßiger Domainnutzung.
    • Namensrechtsklagen nach § 12 BGB oder markenrechtliche Verfahren nach MarkenG.
  • Je nach Ausgang des Verfahrens kann die unterlegene Partei die gesamten Verfahrenskosten tragen müssen.


3. Weitere Kostenfaktoren im Domainrecht

3.1. Streitwert als entscheidender Kostenfaktor

  • Der Streitwert ist einer der wichtigsten Faktoren für die Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten.
  • In Domainstreitigkeiten wird der Streitwert oft anhand folgender Faktoren festgelegt:
    • Bekanntheit der Marke oder des Unternehmens (z. B. adidas.de hat einen hohen wirtschaftlichen Wert).
    • Marktwert der Domain, z. B. ermittelt durch Vergleichsverkäufe oder Schätzungen.
    • Potentieller wirtschaftlicher Schaden, den der Mandant durch die streitige Domainnutzung erleidet.

3.2. Internationale Domainstreitigkeiten

  • Wird eine Domain von einer ausländischen Partei registriert, sind zusätzliche Kosten für:
    • Internationale Rechtsberatung (ggf. Kooperation mit ausländischen Kanzleien).
    • Übersetzungen von Dokumenten oder Schriftsätzen.
    • Gerichts- oder Schiedsgebühren im jeweiligen Land oder bei internationalen Institutionen wie der WIPO.

3.3. Technische und forensische Dienstleistungen

  • In bestimmten Fällen ist eine technische Analyse der Domainnutzung erforderlich, etwa bei:
    • DNS-Analysen, um den tatsächlichen Betreiber einer Domain zu identifizieren.
    • IT-forensischen Untersuchungen, z. B. bei Domain-Hijacking oder Cyberangriffen.
  • Diese Analysen können durch externe IT-Spezialisten oder Gutachter erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen.


4. Kosten-Nutzen-Überlegungen für Mandanten

Mandanten sollten immer die Wirtschaftlichkeit eines Domainstreits prüfen. In vielen Fällen lohnt sich ein außergerichtliches Verfahren, da die Kosten niedriger sind als bei einer Klage. Unternehmen, die regelmäßig Domainprobleme haben, profitieren von dauerhaften Beratungsverträgen. In besonders wertvollen Fällen kann es sich jedoch lohnen, eine gerichtliche Durchsetzung anzustreben, insbesondere wenn ein hoher wirtschaftlicher Schaden droht.


Anwaltsgebühren im Domainrecht

Die Anwaltsgebühren im Domainrecht richten sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Streitwert, dem Verfahrensweg und der Komplexität des Falls. Während einfache Domainstreitigkeiten oft über Pauschalhonorare oder RVG-Gebühren geregelt werden, erfordern komplexe Fälle oder internationale Verfahren individuelle Honorarvereinbarungen. Mandanten sollten stets prüfen, ob ein außergerichtlicher Weg wirtschaftlich sinnvoller ist als ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Domainrechtler bieten daher maßgeschneiderte Lösungen an, die sowohl den Schutz von Domains als auch die wirtschaftliche Effizienz für den Mandanten im Blick behalten.

 

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© Fachanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik/ technische Informatik), LL.M. (Europarecht) · Georgstraße 48 · 30159 Hannover · Telefon 0511/357356-0 · Fax 0511/357356-29 · Mail info@diedomainrechtler.de