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... Domainrecht ... Domainverfahrensrecht ... Domainnamen-Disputes

Schiedsgerichtsverfahren (Domain Name Dispute Resolution):

Grundlagen der Domain-Schiedsverfahren:

Es gibt auf der Basis deutschen Rechts keine gesonderte Schiedsgerichts- oder Schlichtungsstelle für Domainrecht. Insbesondere für den Bereich der Domainstreitigkeiten existieren für bestimmte Domains diverse Schiedstellen, wie beispielsweise die WIPO Schiedsstelle (World Intellectual Property Organisation), die auf der Basis der ICANN-UDRP-Regeln aufbauen. Derartige, bei Ämtern des geistigen Eigentums angesiedelte Schiedstellen entscheiden allerdings bis heute eher zugunsten der Schutzrechtsinhaber; zudem sind Verfahren und Inhalte des Schiedsspruches beschränkt. So kann beispielsweise häufig kein Schadensersatz zugesprochen werden.

Die UDRP-Schiedsverfahren (Uniform Dispute Resolution Policy=UDRP) sind die am häufigsten für gTLDs (generic Top Level Domains) und ccTLDs (country code Top Level Domains) anzutreffenden Schiedsverfahren, wobei die einzelnen Registrys bzw deren Schiedsvereinbarungen in der Regel besondere Supplement Rules erlassen haben, die ebenfalls beachtet werden müssen.

Einzelne Registrys haben indes eigene Schiedsgerichtsbarkeiten mit von den UDRP-Regeln unabhängigen aufgestellt, wie bspw die ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) im Falle der .eu -ADR (siehe auch http://www.adr.eu ).

Wie läuft ein Schiedsverfahren üblicherweise ab?

Auf inhaltsvoll dargelegten Antrag und Zahlung der Gebühren eines Antragstellers entscheidet das Schiedsgericht über die Verfahrenseröffung und leitet den Antrag sodann fristgebunden an den Antragsgegner zur Stellungnahme. Erfolgt keine Erwiderung gehen einige Schiedsordnungen bereits von einer missbräuchlichen Domainregistrierung aus. Ansonsten entscheidet der Schiedspruchkörper innerhalb zumeist kurzer Zeiträume. Die Entscheidung wird sodann mit zeitlichem Versatz durch die Registry umgesetzt. Es ist also grds nicht erforderlich, dass der Antragsgegner bekannt oder im selben Land residiert wie der Antragsteller. Das gesamte Verfahren dauert typischerweise 6 Wochen bis ca. 3 Monate. Eine Kostenerstattung findet in der Regel nicht statt und müsste durch die ordentlichen Gerichte erzwungen werden.

Diesen Verfahrensablauf legt auch die WIPO für Ihre Domainstreitigkeiten auf der Basis der ICANN-UDRP zugrunde.

Kann um jede Domain ein Schiedsverfahren geführt werden?

Nein, häufig geben vielmehr die jeweiligen Registrys vor, ob ein Schiedsverfahren bestehen soll. Das so vorgegebene Verfahren kann sich jedoch von anderen Verfahren stark unterscheiden. Für .DE-Domains gibt es bisher kein Schiedsverfahren. Das Schiedsverfahren der .EU-Domains unterscheidet sich in seiner Ausgestaltung von WIPO-Schiedsverfahren deutlich.

Kann ein Schiedsverfahren durch die Parteien installiert werden?

Ausserhalb gleichsam fest installierter Schiedsverfahren, wie zB bei der EURid, gelingt es in der Regel nicht, beide Parteien zu einem verbindlichen und durchsetzbaren Schiedsverfahren zu bewegen. Zwecks Durchführung eines Schlichtungs- oder Schiedsverfahrens empfiehlt sich mithin der Abschluss einer Schlichtungs- oder Schiedsgerichtsabrede möglichst schon im Zuge des Vertragsschlusses. Spätere Schiedsabreden kommen häufig schon deshalb nicht zu Stande, weil eine Partei hieran kein Interesse (mehr) hat. Dann verbleibt lediglich der Weg über eine grundsätzlich nicht-verpflichtende Mediation.

Was kostet ein Schiedsverfahren?

Die Vorgaben und das Gremium, welches Schiedsverfahren entscheidet, unterscheiden sich stark und damit auch die Gebühren für Schiedsverfahren. Die Gesamtgebühren belaufen sich typischerweise auf wenigstens 3000 bis 5000 EUR (für ein ICANN_Schiedsverfahren vor einem Einzelrichter für ein oder zwei Domains 2000$).

Welche Leistungen bieten wir?

Wir bieten dabei unter anderem die folgenden Leistungen an:

  • Beratung, Organisation und Vertretung in Schlichtungs- und Schiedsverfahren (einschliesslich Domainnamen-Schlichtung/ ICANN-UDRP-Schiedsverfahren/ ADR-EU-Schiedsverfahren)
     
  • Interessenvertretung vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten
     
  • Alternative Formen der Streitbeilegung (anonymisierter Domainkauf/ -verkauf)
     
  • Mediation/ Mediator und Vertretung in Mediationsverfahren

 

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© Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik) · Georgstraße 48 · 30159 Hannover · Telefon 0511/357356-0 · Fax 0511/357356-29 · Mail info@diedomainrechtler.de