EURid-RegelungenEURid regelt die Vergabe und den Schutz von .eu-Domains streng. Das ADR-Verfahren bietet eine schnelle Möglichkeit, unrechtmäßig registrierte Domains zurückzuerlangen, insbesondere bei Markenverletzungen oder Cybersquatting. Unternehmen sollten sich frühzeitig gegen Domaingrabbing schützen, da .eu-Domains zunehmend als Marken- und Unternehmensschutzinstrumente genutzt werden. EURid-Regelungen für .eu-Domains Die EURid (European Registry for Internet Domains) ist die zentrale Vergabestelle für .eu-Domains. Sie wurde von der Europäischen Kommission autorisiert und verwaltet die Registrierung, Nutzung und Streitbeilegung für .eu, .ею (kyrillisch) und .ευ (griechisch).
1. Vergaberegelungen für .eu-Domains1.1. Wer darf eine .eu-Domain registrieren?Gemäß der Verordnung (EU) 2019/517 können nur folgende Personen und Organisationen eine .eu-Domain registrieren: - Natürliche Personen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, Norwegen, Island oder Liechtenstein.
- Unternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder Liechtenstein.
- Organisationen mit Sitz in der EU, auch wenn die Hauptniederlassung außerhalb der EU liegt.
Seit dem Brexit (1. Januar 2021) können britische Unternehmen und Bürger keine .eu-Domains mehr registrieren oder verlängern. 1.2. First-Come, First-Served-PrinzipWie bei .de-Domains gilt: Wer eine verfügbare Domain zuerst registriert, erhält sie. Markenrechte oder Unternehmensnamen allein garantieren keinen Anspruch auf eine Domain. 1.3. Technische Regeln für .eu-Domains- Zeichenanzahl: 2 bis 63 Zeichen.
- Erlaubte Zeichen: Buchstaben (a-z), Ziffern (0-9), Bindestrich (-).
- IDN-Unterstützung: Domains mit Sonderzeichen (z. B. müller.eu) sind erlaubt.
- Umlaute und verschiedene Schriftsysteme:.ею für kyrillische Domains, .ευ für griechische Domains.
1.4. Besondere RestriktionenBestimmte Begriffe sind reserviert und können nur von autorisierten Stellen registriert werden, z. B.: - europa.eu (nur für EU-Institutionen)
- gov.eu (nur für EU-Regierungsstellen)
2. Rechtliche Aspekte und Streitbeilegung für .eu-Domains2.1. EU-ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution für .eu-Domains)EURid bietet ein alternatives Streitbeilegungsverfahren für .eu-Domains an, das über den Czech Arbitration Court (CAC) abgewickelt wird. Dieses Verfahren wurde speziell für Marken- und Namensrechtsverletzungen entwickelt. 2.1.1. Gründe für ein ADR-VerfahrenEin ADR-Verfahren kann eingeleitet werden, wenn: - Die Domain unrechtmäßig registriert wurde (z. B. Cybersquatting, Markenrechtsverletzungen).
- Die Domain in böser Absicht registriert oder genutzt wird.
- Der Inhaber kein legitimes Interesse an der Domain hat.
2.2. Ablauf eines ADR-Verfahrens für .eu-DomainsAntragstellung beim Czech Arbitration Court (CAC) Der Kläger (z. B. Markeninhaber) stellt einen Antrag auf Ãœbertragung oder Löschung der Domain. Die Klage kann auf Englisch oder einer EU-Amtssprache eingereicht werden. Benachrichtigung des Domaininhabers Der aktuelle Domaininhaber hat 30 Tage Zeit, um auf die Klage zu reagieren. Falls keine Antwort erfolgt, kann das Gericht in Abwesenheit entscheiden. Prüfung durch das Schiedsgericht Das Gericht prüft, ob die Domain in bösgläubiger Absicht registriert wurde oder gegen Rechte des Klägers verstößt. Es gibt kein Anhörungsverfahren – das Verfahren basiert auf schriftlichen Argumenten. Entscheidung über die Domain Falls der Kläger gewinnt: - Ãœbertragung der Domain auf den Kläger.
- Löschung der Domain (wenn der Kläger keine Übertragung will).
Falls der Domaininhaber gewinnt, bleibt die Domain beim aktuellen Inhaber.
Möglichkeit zur Anfechtung Die Entscheidung kann binnen 30 Tagen vor einem nationalen Gericht angefochten werden.
2.3. Wichtige Urteile und FallbeispieleCybersquatting-Fall: „loreal.eu“ - CAC Case No. 05581 (2007)
- Ein Dritter registrierte loreal.eu, um die Domain später an L'Oréal zu verkaufen.
- Entscheidung: Die Domain wurde an L’Oréal übertragen, da der Domaininhaber keine berechtigten Interessen hatte.
Markenverletzung: „tesla.eu“ - CAC Case No. 08315 (2020)
- Tesla klagte gegen die Registrierung von tesla.eu durch eine Privatperson.
- Entscheidung: Die Domain wurde an Tesla übertragen, da es sich um eine Markenverletzung handelte.
3. Schutzmaßnahmen gegen Domaingrabbing und Missbrauch3.1. Sunrise Period für neue .eu-Domains- Bei neuen .eu-TLDs gibt es eine Sunrise Period (Vorrangphase für Markeninhaber).
- Beispiel: .eu IDN Sunrise 2009 – Nur Markeninhaber konnten kyrillische und griechische .eu-Domains vorab registrieren.
3.2. WHOIS-Daten und DSGVO-Schutz- Seit 2018 sind WHOIS-Daten wegen der DSGVO nicht mehr öffentlich sichtbar.
- Berechtigte Parteien (z. B. Anwälte, Markeninhaber) können via EURid-Antrag Zugang zu WHOIS-Daten erhalten.
Beispiel-Urteil: - OLG München, Urteil vom 12.03.2021 – 29 U 4617/20 („whois.eu“)
Ein Unternehmen durfte WHOIS-Daten eines Cybersquatters einsehen, um ein ADR-Verfahren einzuleiten.
3.3. Präventive Maßnahmen für Unternehmen- Wichtige .eu-Domains frühzeitig registrieren.
- Domain-Monitoring-Dienste nutzen (EURid Watch Service, MarkMonitor).
- Markenrechte frühzeitig in der EUIPO-Datenbank hinterlegen, um schneller gegen Missbrauch vorzugehen.
4. Löschung und Ãœbertragung von .eu-Domains4.1. Ablauf der Löschung- Falls eine .eu-Domain nicht verlängert wird, gelangt sie in eine 40-tägige Quarantänephase („Redemption Period“).
- Danach wird sie wieder zur Registrierung freigegeben.
Besonderheit: Wenn ein Domaininhaber nicht mehr EU-ansässig ist (z. B. nach Brexit), wird die Domain direkt gelöscht. 4.2. Domain-Übertragungen- Übertragungen erfolgen via Auth-Code-Verfahren zwischen den Registraren.
- Unternehmen können ihre .eu-Domain verkaufen, solange die Käufer die EU-Kriterien erfüllen.
|