Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Domainrecht  Markenschutz  Patentschutz  Kanzlei  Domain-Anwalt  Anwaltsgebühren  Impressum  Kontakt  AGB
Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart

horak.
Rechtsanwälte

Basics · Domainrecht · Domainrecht-A-Z · Markenrecht-Basics · Domainnamensrecht · Domainvergaberecht · Domainverfahrensrecht · Domainhandelsrecht · Domainmanagement · Domainnamen-Disputes · Domaininhalterecht · Domain-Verträge · Domain-Entscheidungen ·
Domain-Anwalt-Recht-Domainrecht-Domainnamen Domainvergabe Domainregister Domainregistrierung Domainhandelsrecht Domain-Anwalt  Domaingrabbing DENIC Regeln Dispute EuRID ADR-Verfahren Domaintechnikrecht  Domainmanagement Domainverfahrensrecht ICANN-Regeln UDRP UDRP-Schuiedsverfahren Domain-Abmahnung Domain-Entscheidungen Domainhandel Anwalt  Domainhosting Domainvergabe Domainschutz Titelschutz
Domainrecht 
Domainvergaberecht 
DENIC-Regelungen 
EURID-Regelungen 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@diedomainrechtler.de
hannover@diedomainrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@diedomainrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@diedomainrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@diedomainrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@diedomainrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@diedomainrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@diedomainrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@diedomainrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@diedomainrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@diedomainrechtler.de

 

... Domainrecht ... Domainvergaberecht ... EURID-Regelungen

EURid-Regelungen

EURid regelt die Vergabe und den Schutz von .eu-Domains streng. Das ADR-Verfahren bietet eine schnelle Möglichkeit, unrechtmäßig registrierte Domains zurückzuerlangen, insbesondere bei Markenverletzungen oder Cybersquatting. Unternehmen sollten sich frühzeitig gegen Domaingrabbing schützen, da .eu-Domains zunehmend als Marken- und Unternehmensschutzinstrumente genutzt werden.

EURid-Regelungen für .eu-Domains

Die EURid (European Registry for Internet Domains) ist die zentrale Vergabestelle für .eu-Domains. Sie wurde von der Europäischen Kommission autorisiert und verwaltet die Registrierung, Nutzung und Streitbeilegung für .eu, .ею (kyrillisch) und .ευ (griechisch).


1. Vergaberegelungen für .eu-Domains

1.1. Wer darf eine .eu-Domain registrieren?

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/517 können nur folgende Personen und Organisationen eine .eu-Domain registrieren:

  • Natürliche Personen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, Norwegen, Island oder Liechtenstein.
  • Unternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder Liechtenstein.
  • Organisationen mit Sitz in der EU, auch wenn die Hauptniederlassung außerhalb der EU liegt.

Seit dem Brexit (1. Januar 2021) können britische Unternehmen und Bürger keine .eu-Domains mehr registrieren oder verlängern.

1.2. First-Come, First-Served-Prinzip

Wie bei .de-Domains gilt: Wer eine verfügbare Domain zuerst registriert, erhält sie. Markenrechte oder Unternehmensnamen allein garantieren keinen Anspruch auf eine Domain.

1.3. Technische Regeln für .eu-Domains

  • Zeichenanzahl: 2 bis 63 Zeichen.
  • Erlaubte Zeichen: Buchstaben (a-z), Ziffern (0-9), Bindestrich (-).
  • IDN-Unterstützung: Domains mit Sonderzeichen (z. B. müller.eu) sind erlaubt.
  • Umlaute und verschiedene Schriftsysteme:.ею für kyrillische Domains, .ευ für griechische Domains.

1.4. Besondere Restriktionen

Bestimmte Begriffe sind reserviert und können nur von autorisierten Stellen registriert werden, z. B.:

  • europa.eu (nur für EU-Institutionen)
  • gov.eu (nur für EU-Regierungsstellen)


2. Rechtliche Aspekte und Streitbeilegung für .eu-Domains

2.1. EU-ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution für .eu-Domains)

EURid bietet ein alternatives Streitbeilegungsverfahren für .eu-Domains an, das über den Czech Arbitration Court (CAC) abgewickelt wird. Dieses Verfahren wurde speziell für Marken- und Namensrechtsverletzungen entwickelt.

2.1.1. Gründe für ein ADR-Verfahren

Ein ADR-Verfahren kann eingeleitet werden, wenn:

  1. Die Domain unrechtmäßig registriert wurde (z. B. Cybersquatting, Markenrechtsverletzungen).
  2. Die Domain in böser Absicht registriert oder genutzt wird.
  3. Der Inhaber kein legitimes Interesse an der Domain hat.

2.2. Ablauf eines ADR-Verfahrens für .eu-Domains

  1. Antragstellung beim Czech Arbitration Court (CAC)
    Der Kläger (z. B. Markeninhaber) stellt einen Antrag auf Übertragung oder Löschung der Domain.
    Die Klage kann auf Englisch oder einer EU-Amtssprache eingereicht werden.

  2. Benachrichtigung des Domaininhabers
    Der aktuelle Domaininhaber hat 30 Tage Zeit, um auf die Klage zu reagieren.
    Falls keine Antwort erfolgt, kann das Gericht in Abwesenheit entscheiden.

  3. Prüfung durch das Schiedsgericht
    Das Gericht prüft, ob die Domain in bösgläubiger Absicht registriert wurde oder gegen Rechte des Klägers verstößt.
    Es gibt kein Anhörungsverfahren – das Verfahren basiert auf schriftlichen Argumenten.

  4. Entscheidung über die Domain
    Falls der Kläger gewinnt:

    • Ãœbertragung der Domain auf den Kläger.
    • Löschung der Domain (wenn der Kläger keine Ãœbertragung will).
      Falls der Domaininhaber gewinnt, bleibt die Domain beim aktuellen Inhaber.
  5. Möglichkeit zur Anfechtung
    Die Entscheidung kann binnen 30 Tagen vor einem nationalen Gericht angefochten werden.

2.3. Wichtige Urteile und Fallbeispiele

Cybersquatting-Fall: „loreal.eu“

  • CAC Case No. 05581 (2007)
  • Ein Dritter registrierte loreal.eu, um die Domain später an L'Oréal zu verkaufen.
  • Entscheidung: Die Domain wurde an L’Oréal übertragen, da der Domaininhaber keine berechtigten Interessen hatte.

Markenverletzung: „tesla.eu“

  • CAC Case No. 08315 (2020)
  • Tesla klagte gegen die Registrierung von tesla.eu durch eine Privatperson.
  • Entscheidung: Die Domain wurde an Tesla übertragen, da es sich um eine Markenverletzung handelte.


3. Schutzmaßnahmen gegen Domaingrabbing und Missbrauch

3.1. Sunrise Period für neue .eu-Domains

  • Bei neuen .eu-TLDs gibt es eine Sunrise Period (Vorrangphase für Markeninhaber).
  • Beispiel: .eu IDN Sunrise 2009 – Nur Markeninhaber konnten kyrillische und griechische .eu-Domains vorab registrieren.

3.2. WHOIS-Daten und DSGVO-Schutz

  • Seit 2018 sind WHOIS-Daten wegen der DSGVO nicht mehr öffentlich sichtbar.
  • Berechtigte Parteien (z. B. Anwälte, Markeninhaber) können via EURid-Antrag Zugang zu WHOIS-Daten erhalten.

Beispiel-Urteil:

  • OLG München, Urteil vom 12.03.2021 – 29 U 4617/20 („whois.eu“)
    Ein Unternehmen durfte WHOIS-Daten eines Cybersquatters einsehen, um ein ADR-Verfahren einzuleiten.

3.3. Präventive Maßnahmen für Unternehmen

  1. Wichtige .eu-Domains frühzeitig registrieren.
  2. Domain-Monitoring-Dienste nutzen (EURid Watch Service, MarkMonitor).
  3. Markenrechte frühzeitig in der EUIPO-Datenbank hinterlegen, um schneller gegen Missbrauch vorzugehen.


4. Löschung und Übertragung von .eu-Domains

4.1. Ablauf der Löschung

  • Falls eine .eu-Domain nicht verlängert wird, gelangt sie in eine 40-tägige Quarantänephase („Redemption Period“).
  • Danach wird sie wieder zur Registrierung freigegeben.

Besonderheit: Wenn ein Domaininhaber nicht mehr EU-ansässig ist (z. B. nach Brexit), wird die Domain direkt gelöscht.

4.2. Domain-Ãœbertragungen

  • Ãœbertragungen erfolgen via Auth-Code-Verfahren zwischen den Registraren.
  • Unternehmen können ihre .eu-Domain verkaufen, solange die Käufer die EU-Kriterien erfüllen.


 

 

 Domain-Dispute-Resolution-Anwalt UDRP ADR Schiedsverfahren drucken Domainmarke-Markendomain-Domainname-schuetzen Domainnamensverletzung Domain-Titelschutz Domainrechte Anwalt speichern Kanzlei-Domainschutz-Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht Domainrechtler IT-Recht Berlin Bremen Bielefeld Düsseldorf FRankfurt Hamburg Hannover München Stuttgart Wienzurück Domainrecht-WIPO-ADR-Domainanwalt Online-Anfrage

© Fachanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik/ technische Informatik), LL.M. (Europarecht) · Georgstraße 48 · 30159 Hannover · Telefon 0511/357356-0 · Fax 0511/357356-29 · Mail info@diedomainrechtler.de