DENIC-Regelungen - Vergabe von .DE DomainsDie DENIC e.G. ist für die Vergabe der .DE-Domains als Registry tätig. Ihre privatrechtlichen Vergaberegelungen gliedern sich derzeit in Domainrichtlinien und Domainbedingungen: Schiedsverfahren für .de Domains, DisputeDa die DENIC für streitbehaftete Domains - z.B. bei Markenverletzung - zwar kein Schiedsverfahren vorsieht, wohl aber einen zeitlich befristeten sogenannten Dispute-Eintrag, der dazu führt, dass der prioritätsälteste Dispute-Eintragende im Falle der Domainfreigabe Domaininhaber wird, empfiehlt sich zwecks Absicherung des weiteren Vorgehens vor Abmahnung/ Berechtigungsanfrage oder Inkenntnissetzen des jeweiligen Gegners dieser Dispute-Eintrag. Der Dispute-Eintrag gilt zunächst für ein Jahr, kann jedoch bei laufenden Verfahren verlängert werden, bis das Verfahren (Gerichtsverfahren) abgeschlossen ist. Im internationalen Umfeld, bspw. für .com Domains und viele andere Domains haben sich demgegenüber die Schiedsverfahren als effektive Methode der Streitbeilegung etabliert. Nach der Ambiente-Entscheidung des BGH haftet die DENIC nicht für Rechtsverletzungen durch eine DENIC-Vergabe von Domains. |