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... Domainrecht

Domainrecht

horak Rechtsanwälte ist ein herausragendes Beratungsunternehmen, das Full Service Rechtsdienstleistungen im Wirtschaftsrecht erbringt, von Portfolio Management, streitigen Verfahren und der Rechtsdurchsetzung bis zur Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Wirtschaftsberatungen und der weltweiten Vermarktung von Waren und Dienstleistungen.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Recht der Domains. Dabei beraten wir unsere Mandanten zu allen rechtlichen Thematiken, die im Zusammenhang mit Domains stehen, also beispielsweise zu den einzelnen Regularien der nationalen und internationalen Domain-Vergabestellen, im Zuge der Registrierung, Übernahme oder Freigabe von Domains weltweit, der Verteidigung von bestehenden Domains gegen Angriffe aller Art, dem An- oder Verkauf von Domains (auch anonymisiert) und helfen bei der Gestaltung und Vereinfachung des Domainmanagement/ Portfoliomanagement.

Schiedsverfahren und gerichtliche Verfahren im Domainrecht

Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandantschaft auch vor ordentlichen Gerichten, nationalen und internationalen Schiedsgerichten, wie der WIPO in UDRP-Verfahren (Dispute Resolution bei Rechteverletzung durch Domainnamen) oder anderen behördlichen und privaten Institutionen.

Domainvergabe, Domainnamen, Domainmanagement

Die von uns bearbeiteten domainrechtlichen Aktivitäten umfassen insbesondere auch die folgenden:

  • Domainvergaberecht (rechtliche Durchführung und Beratung im Zusammenhang mit der Vergabe von Domains, Klärung der Voraussetzungen der Vergabe einer Second Level Domain mit einer beliebigen Top Level Domain, Ãœbernahme oder Freigabe von Domains)
     
  • Domainnamensrecht (rechtliche Sicherung des Domainnamens nebst Recherche und Schutz des Domainnamens, Verwendung von beschreibenden Domains oder Zusätzen in Domains, Domainnamensverletzungen und sonstige Kollisionsverfahren, marken- und namensrechtliche Absicherung)
     
  • Domainhandelsrecht (rechtliche Gestaltung des An- und Verkaufs von Domains, Domain Due Diligence, Domainlizensierung, Domainsharing, inhaltliche Ausgestaltung der Domains durch medienrechtliche Vorgaben sowie Pflichtangaben, AGB, Vertragsrecht)
     
  • Domainverfahrensrecht (Domain-Abmahnungen, Domains-Gerichtsverfahren, Domain Dispute Resolution/ Schiedsverfahren)
     
  • Domainmanagement (Domain-Portfoliomanagement, Prozessmanagement von Domainkollisionen, Domainnamensüberwachung)
     
  • Domaintechnikrecht (Telekommunikationsrecht, technisches Medienrecht, Nameserver, Verschlüsselung)
Zu den üblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche Beratungsgespräche durch Videokonferenzen an. Dabei können wir selbstverständlich alle etablierten Dienste verwenden. > Kontakt

Domainrecht-Anfrageformular:

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie uns Ihre Anfrage übermitteln. Natürlich stehen wir Ihnen auch telefonisch (0511-357356-0), per eMail (an info@dieDomainrechtler.de ) und per Fax (0511-357356-29) gerne zur Verfügung:

Mit dem folgenden Formular können Sie eine Anfrage senden.

 

Zu den üblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche Beratungsgespräche durch Videokonferenzen an. Dabei können wir selbstverständlich alle etablierten Dienste verwenden.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden eingehalten. Annonymisierte Anfragen dürfen von uns inhaltlich nicht beantwortet werden. Solange kein Mandat zustande kommt, speichern wir uns übermittelte Daten nicht gesondert. Wir sind als Rechtsanwälte zudem gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet. Schicken Sie vertrauliche Daten in Ihrem Interresse ggfs. verschlüsselt..

Domainrecht: Grundlagen, Verletzungen, Verfahren und Verträge

Das Domainrecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das Aspekte des Marken-, Namens-, Wettbewerbs- und IT-Rechts vereint. Es regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Internet-Domains und bezieht sich insbesondere auf die Registrierung, Nutzung und Streitigkeiten über Domainnamen.


1. Verletzung von Marken- und Namensrechten durch Domains

a) Markenrechtsverletzungen durch Domains

Ein Domainname kann eine eingetragene oder bekannte Marke verletzen, wenn:

  • er identisch oder ähnlich zur geschützten Marke ist,
  • er für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen genutzt wird,
  • eine Verwechslungsgefahr besteht oder
  • die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke ausgenutzt oder beeinträchtigt wird (§ 14 MarkenG, Art. 9 UMV).

Typische Fälle sind:

  • Cybersquatting: Registrierung von Domains mit bekannten Marken, um diese teuer weiterzuverkaufen.
  • Typosquatting: Registrierung von Domains mit Tippfehlern, um Internetnutzer auf andere Seiten zu lenken.
  • Domaingrabbing: Massenhafte Registrierung wertvoller Domains ohne legitimen Nutzungszweck.

Rechtsfolgen: Markeninhaber können Unterlassung, Löschung oder Schadensersatz fordern.

b) Namensrechtsverletzungen durch Domains

Das Namensrecht (§ 12 BGB) schützt natürliche und juristische Personen vor der unbefugten Nutzung ihres Namens in Domains. Eine Verletzung liegt vor, wenn:

  • ein Dritter einen fremden Namen unbefugt als Domain verwendet,
  • eine Zuordnungsverwirrung entsteht oder
  • der rechtmäßige Namensträger beeinträchtigt wird.

Beispiel: Die Registrierung von „mustermann.de“ durch eine andere Person als Max Mustermann kann unzulässig sein.

Rechtsfolgen: Der Betroffene kann Löschung, Freigabe oder Unterlassung verlangen.


2. Verfahren zur Domainregistrierung

a) Allgemeine Registrierung

  • Vergabe durch Registrierungsstellen (z. B. DENIC für .de, ICANN für generische Domains)
  • Grundsatz: First-Come-First-Serve – die erste Person, die eine Domain beantragt, erhält sie.
  • Prüfung durch den Antragsteller: Die Registrierungsstelle prüft in der Regel keine Marken- oder Namensrechte. Die Verantwortung liegt beim Antragsteller.

b) ccTLDs vs. gTLDs

  • ccTLDs (Country Code Top-Level-Domains): Länderspezifische Domains wie .de, .fr, .uk (Verwaltung durch nationale Stellen).
  • gTLDs (Generic Top-Level-Domains): Weltweit verwendete Domains wie .com, .net, .org (Verwaltung durch ICANN).

c) Neue gTLDs

Seit 2012 können Unternehmen und Organisationen eigene gTLDs beantragen (.brand-Domains wie .bmw).


3. Dispute-Verfahren (UDRP & EUADR)

Bei Domainstreitigkeiten gibt es alternative Streitbeilegungsverfahren, um schnelle Lösungen ohne Gerichtsverfahren zu ermöglichen.

a) UDRP (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy)

  • Anwendbarkeit: Für generische TLDs (z. B. .com, .org) und einige ccTLDs.
  • Verfahren: Ein Markeninhaber kann ein UDRP-Verfahren beantragen, wenn:
    1. Die Domain identisch oder verwechslungsfähig ähnlich zur Marke ist.
    2. Der Inhaber kein berechtigtes Interesse hat.
    3. Die Domain bösgläubig registriert und genutzt wurde.
  • Ergebnis: Ãœbertragung oder Löschung der Domain.

b) EUADR (Alternative Dispute Resolution für .eu-Domains)

  • Geltungsbereich: Nur für .eu-Domains.
  • Verfahren ähnlich UDRP, aber nach EU-Vorgaben.

Weitere Dispute-Verfahren:

  • DENIC-Schiedsverfahren für .de-Domains (eher eingeschränkt).
  • ADR-Verfahren für neue gTLDs durch verschiedene Streitbeilegungsstellen.


4. Verträge im Domainrecht

a) Domain-Registrierungsverträge

  • Vertrag zwischen Domaininhaber und Registrierungsstelle.
  • Regeln die Nutzung, Laufzeit und Kündigung.
  • Enthalten meist Haftungsausschlüsse der Registrierungsstelle.

b) Domain-Kaufverträge

  • Ãœbertragung von Domains zwischen Parteien.
  • Preis, Ãœbergangsmodalitäten und Gewährleistungspflichten müssen geregelt sein.

c) Lizenzverträge

  • Erlauben Dritten die Nutzung einer Domain (z. B. Franchisemodelle).
  • Regelt Gebühren, Nutzungsumfang und Vertragsdauer.

d) Abtretungsverträge

  • Ãœbertragung von Ansprüchen an Dritte (z. B. Markenrechtsansprüche gegen Cybersquatter).


5. Tätigkeiten von Domainrechtlern

Als Spezialisten für Domainrecht befassen wir uns mit:

  • Rechtlicher Prüfung von Domains (Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht).
  • Durchsetzung von Ansprüchen (Abmahnungen, Klagen, Dispute-Verfahren).
  • Vertragsgestaltung (Domain-Kauf, Lizenzierung, AGB).
  • Strategischer Beratung (Markenschutz, Domainportfolio-Management).
  • Vertretung in UDRP-, EUADR- und gerichtlichen Verfahren.
  • Begleitung bei Domain-Ãœbertragungen und Mergers & Acquisitions.


Domainrechtler

Das Domainrecht ist ein komplexes Feld mit starken Bezügen zum Marken- und Namensrecht. Domainrechtler helfen Unternehmen und Privatpersonen bei der rechtssicheren Nutzung von Domains, der Verteidigung von Rechten und der Gestaltung strategischer Domainportfolios.

 

 

 

 

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© Fachanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik/ technische Informatik), LL.M. (Europarecht) · Georgstraße 48 · 30159 Hannover · Telefon 0511/357356-0 · Fax 0511/357356-29 · Mail info@diedomainrechtler.de