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... Domainrecht ... Domain-Markenverletzung

Markenverletzung durch Domainnamen

Eine Markenverletzung durch Domainnamen liegt vor, wenn ein Domainname ohne  Berechtigung eine geschützte Marke verwendet oder imitiert und dadurch  Verwechslungsgefahr besteht oder die Unterscheidungskraft oder  Wertschätzung der Marke beeinträchtigt wird. Dies kann sowohl  vorsätzlich als auch fahrlässig geschehen.


Wann liegt eine Markenverletzung durch Domainnamen vor?

  1. Verwechslungsgefahr:

    • Der Domainname ist einer geschützten Marke so ähnlich, dass Verwechslungsgefahr besteht.

    • Beispiel: Die Marke "Apple" wird durch den Domainnamen "Applee.com" verletzt.

  2. Ausnutzung der Bekanntheit einer Marke (Rufausbeutung):

    • Der Domainname nutzt die Bekanntheit einer Marke aus, um Traffic auf die eigene Website zu lenken.

    • Beispiel: Ein Domainname wie "NikeOutletStore.com" nutzt die Bekanntheit der Marke "Nike".

  3. Schädigung der Marke:

    • Der Domainname schädigt die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke.

    • Beispiel: Ein Domainname wie "CocaColaSucks.com" könnte den Ruf der Marke schädigen.

  4. Keine berechtigte Nutzung:

    • Der Domaininhaber hat keine berechtigte Verbindung zur Marke oder kein legitimes Interesse an der Nutzung des Domainnamens.


Verfahren bei Markenverletzung durch Domainnamen

  1. Abmahnung:

    • Der Markeninhaber kann den Domaininhaber abmahnen und die Löschung oder Übertragung des Domainnamens fordern.

    • Oft wird eine Unterlassungserklärung verlangt.

  2. Alternative Streitbeilegung (z. B. UDRP):

    • Die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) der ICANN ermöglicht ein außergerichtliches Verfahren zur Klärung von Domainstreitigkeiten.

    • Voraussetzungen für eine erfolgreiche UDRP-Klage:

      • Der Domainname ist identisch oder verwechslungsfähig mit einer geschützten Marke.

      • Der Domaininhaber hat kein berechtigtes Interesse an der Nutzung.

      • Der Domainname wurde in böser Absicht (in bad faith) registriert.

  3. Gerichtliches Verfahren:

    • Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, kann der Markeninhaber vor Gericht klagen.

    • Zuständig sind in Deutschland die Landgerichte.


Haftung bei Markenverletzung durch Domainnamen

  1. Unterlassungsanspruch:

    • Der Markeninhaber kann die Löschung oder Übertragung des Domainnamens verlangen.

  2. Schadensersatz:

    • Der Markeninhaber kann Schadensersatz für entstandene Verluste fordern.

    • Die Höhe des Schadensersatzes kann sich nach der Lizenzgebühr richten, die  der Domaininhaber für die Nutzung der Marke hätte zahlen müssen.

  3. Kosten:

    • Der Domaininhaber muss in der Regel die Kosten des Verfahrens tragen, wenn er unterliegt.


Urteile mit Aktenzeichen und Markennamen

  1. BGH, Urteil vom 22.01.2004 – I ZR 304/01 – "shell.de":

    • Der BGH entschied, dass die Nutzung einer Marke im Domainnamen eine Verletzung darstellt, wenn Verwechslungsgefahr besteht.

  2. BGH, Urteil vom 17.05.2001 – I ZR 216/99 – "impuls.de":

    • Der BGH bestätigte, dass die Registrierung eines Domainnamens, der mit  einer geschützten Marke identisch ist, eine Markenverletzung darstellt.

  3. OLG Köln, Urteil vom 14.02.2008 – 6 U 190/07 – "ebay.de":

    • Das OLG Köln entschied, dass die Nutzung einer Marke im Domainnamen auch  dann eine Verletzung darstellt, wenn die Website nicht direkt mit der  Marke konkurriert.


Was machen Domainrechtler?

  1. Beratung:

    • Domainrechtler beraten Markeninhaber und Domaininhaber zu ihren Rechten und Pflichten.

  2. Abmahnungen:

    • Sie verfassen Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.

  3. Verfahren:

    • Sie vertreten ihre Mandanten in UDRP-Verfahren oder vor Gericht.

  4. Domain-Management:

    • Sie unterstützen bei der Registrierung und Verwaltung von Domainnamen, um Markenverletzungen zu vermeiden.

  5. Streitbeilegung:

    • Sie versuchen, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen, um Kosten und Zeit zu sparen.


Praktische Tipps für Domaininhaber

  1. Vorabrecherche:

    • Vor der Registrierung eines Domainnamens sollte geprüft werden, ob dieser eine geschützte Marke verletzt.

  2. Legitimes Interesse:

    • Domaininhaber sollten sicherstellen, dass sie ein legitimes Interesse an der Nutzung des Domainnamens haben.

  3. Rechtliche Beratung:

    • Bei Unsicherheiten sollte ein Domainrechtler konsultiert werden, um rechtliche Risiken zu minimieren.


Markenverletzung durch Domainnamen

Eine Markenverletzung durch Domainnamen kann erhebliche rechtliche und  finanzielle Konsequenzen haben. Sowohl Markeninhaber als auch  Domaininhaber sollten sich der rechtlichen Risiken bewusst sein und bei  Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

 

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© Fachanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik/ technische Informatik), LL.M. (Europarecht) · Georgstraße 48 · 30159 Hannover · Telefon 0511/357356-0 · Fax 0511/357356-29 · Mail info@diedomainrechtler.de